Bayern-PlaketteD-Schild, Nationalitätskennzeichen, Prüfplakette. Die Anbringung der sog. Bayern-Plakette ist nicht zulässig, da sie nach Größe, Form und Aussehen den vorgeschriebenen Nationalitätskennzeichen ausländischer Staaten gleicht.
Weitere Begriffe : Hausgrundstück | Arbeitsbehörde | Darlehensmakler |
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