Befreiung vom Zivildienst

im Zivildienstgesetz (ZDG) eine Regelung der Nichtheranziehung zum Zivildienst (§ 10 ZDG). Voraussetzungen und Wirkungen der Befreiung vom Zivildienst entsprechen weitgehend denen, die auch zur Befreiung vom Wehrdienst führen.




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