Befugnis
Recht
wird insbesondere im Ordnungsrecht und im Polizeirecht die gesetzliche Vorschrift bezeichnet, die die Ordnungsbehörden oder die Polizei zur Erfüllung ihrer Aufgaben zum Eingriff in die Rechte anderer ermächtigt (ordnungsbehördliche Maßnahmen und polizeiliche Maßnahmen).
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