Begünstigung im Amtist Verbrechen nach §346 StGB (1 Jahr bis 5 Jahre Freiheitsstrafe, mildernde Umstände möglich). - Vgl. Vereitelung von Massregeln, Personen- oder Sachhehlerei (Hehlerei), Konkursverbrechen, Selbstbegünstigung.
Weitere Begriffe : Strafverfolgungshindernisse | Medizinischer Dienst der Krankenversicherung | Ferienwohnungen, -appartements |
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