Abschrift, beglaubigte, Beglaubigung. Schriftstück, auf dem die zuständige Behörde oder Urkundsperson (z. B. Notar, Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher) ausdrücklich bescheinigt, dass es mit dem Original (wörtlich) übereinstimmt.
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Weitere Begriffe : Schuldscheindarlehen | neue Formel | Eingliederungsbegleitende Dienste
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