Begleitpapiere

von dem Absender oder Einlagerer im Rahmen eines Frachtvertrages, Speditionsvertrages oder Lagervertrages beizugebende Papiere, die zur Ausführung der Verträge erforderlich sind (z. B. zur Zollabfertigung).

Frachtvertrag.




Vorheriger Fachbegriff: Begleitname | Nächster Fachbegriff: Begleitschaden


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen