Belastungserprobung und Arbeitstherapie

gehören zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 42 SGB V).

Die Belastungserprobung dient der Feststellung, ob und inwieweit ein Versicherter den Anforderungen seines bisherigen oder notfalls eines anderen angemessenen Berufs (noch) gewachsen ist. Die Belastungserprobung erfasst die körperliche, psychische, intellektuelle und praktische Leistungsfähigkeit des Betroffenen; weiterhin sollen durch die Belastungserprobung das arbeitsrelevante Leistungsprofil und die soziale Anpassungsfähigkeit ermittelt werden. Ziel der Belastungserprobung ist es, die beruflichen Eingliederungschancen zu ermitteln und Vorschläge zur beruflichen Eingliederung zu unterbreiten.

Die Belastungserprobung wird ergänzt durch die Arbeitstherapie.




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