Belegschaftsversammlung Versammlung der Arbeitnehmer, welche auf Wunsch des Arbeitgebers einberufen wird. Auf einer solchen Belegschaftsversammlung hat der Betriebsrat weder ein Teilnahmerecht noch sonstige Rechte. Der Betriebsrat kann jedoch zu den Themen der Belegschaftsversammlung eine -9 Betriebsversammlung einberufen. Belegschaftsversammlungen dienen in der Regel der Information der gesamten Belegschaft sowie der Ausübung des Direktionsrechtes gegenüber allen Arbeitnehmern gleichzeitig.
Weitere Begriffe : Surrogationstheorie | Pflegedienst | Rehabilitationsleistungen |
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