Berichtklausel
(Avisklausel), bezieht sich im
Wechselrecht (Wechsel) auf das Verhältnis zwischen Aussteller und Bezogenen. "Zahlen Sie laut Bericht": der Bezogene soll nur aufgrund einer bes. Benachrichtigung durch den Aussteller zahlen. Die B. berührt die Gültigkeit des Wechsels und die daraus entstandenen Rechte des Wechselinhabers in keiner Weise. Im übrigen hat sie nur geringe praktische Bedeutung.
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