Berufliche Handlungsfähigkeitist ein zentraler Begriff des BBiG v. 23. 3. 2005 (Berufsbildung). Darunter versteht man die Vermittlung beruflicher Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt (§ 1 III). Dazu können z. B. auch Team- und Kommunikationsfähigkeit gehören.
Weitere Begriffe : unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) | Weigerungsklage |
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