Besserungsklausel

ist die im Vergleichsvorschlag des Vergleichsschuldners enthaltene Verpflichtung, im Falle der Besserung der Ertragslage des Unternehmens an die Vergleichsgläubiger über die im Vergleich festgesetzten Beträge hinaus bestimmte weitere Zahlungen zu leisten.




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