Vergleichsschuldnerkann eine natürliche Person, eine juristische Person oder ein Verein sein, der als solcher verklagt werden kann, ferner eine Offene Handelsgesellschaft, eine Kommanditgesellschaft; der Vergleich ist auch zulässig über einen Nachlass und über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft.
Weitere Begriffe : Randvermerk | Disziplinarhof | Hauptanspruch |
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