Beteiligung an Handelsgesellschaftenist in folgenden Formen möglich: Eintritt als Gesellschafter in eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, durch Gründung einer Stillen Gesellschaft, durch Erwerb von Aktien einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien, Eintritt als Mitglied (Genosse) einer Genossenschaft.
Weitere Begriffe : Anliegerverkehr | Verbrechensbekämpfung | Wertermittlung (von Grundstücken) |
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