Versuch der Beteiligung In §30 StGB abschließend unter Strafe gestellte Beteiligungsvorstufen an einem Verbrechen, die immer dann Bedeutung erlangen, wenn die in Aussicht genommene Straftat nicht oder in anderer Form verwirklicht worden ist (Duchesne-Paragraph). Rechtsfolge:
Weitere Begriffe : Sonderbetriebsvermögen | Erbunfähigkeit | Vermittlungsvertrag |
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