Betragsverfahrenim Zivilprozess der aul das Grundurteil folgende Teil des Verfahrens, in dem die Höhe des dem Grunde nach zugesprochenen Klageanspruchs geklärt wird, z. B. die Höhe des Schadens, wenn der Beklagte im Grundurteil als Unfallschuldiger festgestellt wurde; Einwände gegen den Grund des Anspruchs können im B. nicht mehr vorgebracht werden.
Weitere Begriffe : Margentarife | Gelöbnis, feierliches | bedingte Schuldfähigkeit |
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