Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung
Im Sozialrecht :
Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen sind gesetzlich unfallversichert. Um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung handelt es sich, wenn diese die Verbundenheit zwischen Belegschaft und Unternehmen stärken soll. Erforderlich ist deshalb, dass die Unternehmensleitung teilnimmt, die gesamte Belegschaft Gelegenheit zur Teilnahme hat und die Teilnahme vom Unternehmen getragen und gefördert wird. Gemeinschaftsveranstaltungen können z.B. Weihnachtsfeiern, Jubiläen oder Betriebsausflüge sein. Unfallversicherungsschutz besteht für alle mit diesem Zweck zusammenhängenden Verrichtungen.
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