BetriebsbeauftragteIn vielen verwaltungsrechtlichen Gesetzen mit technisch-wirtschaftlichem Bezug findet sich eine Regelung über den B. Er hat die Funktion, die innerbetriebliche Überwachung zu gewährleisten. Dazu ist er in einigen Fällen arbeitsrechtlich besonders geschützt. Siehe exemplarisch Immissionsschutzbeauftragter oder Beauftragter für die biologische Sicherheit. Im Umweltschutz ist auch die Bezeichnung Umweltschutzbeauftragter oder Umweltbeauftragter üblich (dagegen: Umweltbevollmächtigter). Im Immissionsschutzrecht und Abfallrecht (Entsorgungsfachbetrieb) kann auf die Bestellung verzichtet werden, wenn z. B. die betreffende Anlage eine EMAS-Anlage ist (Umweltmanagement). Siehe a. Medizinprodukte; Strahlenschutz.
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