Betriebseinnahmen Als Betriebseinnahmen sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert (Sacheinnahmen) anzusehen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Die betriebliche Veranlassung ist gegeben, wenn ein objektiver, wirtschaftlicher und tatsächlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht (BFH BStBl. II 1998, 618).
Weitere Begriffe : bandenmäßige Steuerhinterziehung | Konnossement | Europäische Währungseinheit |
MMnews
|