Betriebsgrundstücke
Bedarfsbewertung.
sind in der steuerlichen Einheitsbewertung Grundstücke, die nicht dem Grundvermögen, sondern dem Betriebsvermögen zugerechnet werden. Diese bloße Zurechnungsbezeichnung ist ohne Einfluss auf die Höhe des Einheitswerts (§§ 99, 97 BewG). Die Einkommensteuer kennt richtigerweise keine „Betriebsgrundstücke“, sondern Grundstücke oder Grundstücksteile „im Betriebsvermögen“ (vgl. R 13 VII bis XIV EStR).
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