BetriebskostenverordnungDie Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (BetrKV) v. 25. 11. 2003 (BGBl. I 2346) enthält neben einer Definition (Kosten, die dem Grundstückseigentümer durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen) eine detaillierte Aufstellung von Betriebskosten. Die B. wurde auf Grund von § 19 II WoFG erlassen und gilt primär für die Vermietung von gefördetem sozialen Wohnraum, s. soziale Wohnraumförderung. Das allgemeine Wohnraummietrecht nimmt auf die B. Bezug (Wohnraummietvertrag, 2 a).
Weitere Begriffe : Homosexuelle | Grundpflicht | Gemeinschaftsgeschmacksmuster |
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