Betriebspachtvertrag
ist ein Unternehmensvertrag, bei dem eine Aktiengesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien den Betrieb ihres Unternehmens einem anderen verpachtet oder sonst überlässt (B. überlassungsv.), s. § 292 Nr. 3 AktienG.
Unternehmensvertrag, durch den eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien den Betrieb ihres Unternehmens einem anderen verpachtet (§ 292 Abs. 1 Nr.3 AktG).
ist ein Unternehmensvertrag, durch den eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien den Betrieb ihres Unternehmens einem anderen verpachtet (Pachtvertrag) oder sonst überlässt (Betriebsüberlassungsvertrag); § 292 I Nr. 3 AktG. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird häufig auch die Verpachtung des Betriebes eines anderen Unternehmens als einer AG oder KG a. A. als B. bezeichnet. Solche Verträge fallen nicht unter § 292 AktG und das Konzernrecht.
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