Betriebsprüfungsordnung(Bp0): Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums der Finanzen mit Ausführungsbestimmungen zur Organisation und zu den Aufgaben der Betriebsprüfungsdienste der Landesfinanzbehörden und des Bundeszentralamt für Finanzen. Die BpO enthält darüber hinaus Regeln, die bei der Durchführung von Außenprüfungen zu beachten sind, insbesondere auch Richtlinien zur Auslegung von Ermessensvorschriften der AO.
Weitere Begriffe : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle | Innenbereich | Zwischenurteil |
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