Betriebsrisikolehre Die Lehre vom Betriebsrisko wurde wegen Problemen bei der Zuordnung technischer Störungen im alten Schuldrecht entwickelt. Seit der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 schreibt § 615 S. 3 BGB ausdrücklich die entsprechende Anwendung von § 615 S. 1, 2 BGB vor, wenn der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls zu tragen hat. Mit dieser
Weitere Begriffe : Convertible Bonds | Zuordnungstheorie | Triptik |
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