BetriebsschadenBezeichnet in der (Voll-) Kaskoversicherung einen nicht dem Versicherungsschutz unterfallenden Schadeneintritt, der aus dem Betrieb des Fahrzeugs selbst bspw. als Verschleiß oder Fehlbedienung (z. B. hochschlagende, nicht ordnungsgemäß verriegelte Motorhaube oder falsches Tanken von Diesel statt Benzin) resultiert. Gefahren, die dem üblichen Betriebsrisiko zuzuordnen sind, sollen in Abgrenzung zum Unfall als von außen her auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis vom Versicherungsschutz ausgenommen sein. Hierunter fällt bspw. auch die Beschädigung des Fahrzeugs durch verrutschende Ladung bei einer Bremsung (sog. Bremsschaden).
Weitere Begriffe : Plötzensee | Familienpapiere | Affidavit |
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