Betriebsschutz
Arbeitsschutz
gehört zum Arbeitsschutz und hat seine Rechtsgrundlage sowohl in der arbeitsvertraglichen (privatrechtlichen) Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§§ 618 BGB, 62 HGB) wie in den Normen des Arbeitsschutzes, die der Staat durch die Gewerbeaufsicht (§ 139 b GewO) überwacht. S. a. Arbeitsstättenverordnung; Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, ferner Gesundheitsschutz in Betrieben.
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