Betriebsveranstaltungensind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben und bei denen die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht, z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern. Nehmen nur bestimmte Gruppen an der Veranstaltung teil, so darf es sich nicht um eine Bevorzugung dieser Arbeitnehmergruppe handeln. Aufwendungen des Arbeitsgebers für die üblichen Zuwendungen anlässlich einer B. sind bis zu 110 EUR (einschließlich USt) jährlich pro Arbeitnehmer steuerfrei (R 72 LStR). Soweit die Aufwendungen steuerpflichtig sind, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschalieren (25 v. H.).
Weitere Begriffe : Wahlvorbereitungsurlaub | partielles Völkerrechtssubjekt | Absetzungen, erhöhte |
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