Beschluss, durch den die Erhebung von Beweisen zu bestimmten, genau bezeichneten Tatsachenbehauptungen angeordnet wird. Beweisaufnahme. Beweis (4).
Vorheriger Fachbegriff: Beweisbedürftigkeit | Nächster Fachbegriff: Beweiserhebung
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Platin | Familiensache | Offizialat
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews