Bezirkstag

beschliessendes Vertretungsorgan eines Regierungsbezirkes (z. B. Regierungsbezirk Oberbayern). B. ist Vertretung der Bezirksbürger und entscheidet über Angelegenheiten der Bezirksverwaltung.

Bezirk (3).




Vorheriger Fachbegriff: Bezirksstadtrat | Nächster Fachbegriff: Bezirksumlage


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen