BierreiseGefälligkeitsfahrt. Wenn ein Volljähriger sich auf einer gemeinsamen Bierreise (das heißt einer Fahrt von Lokal zu Lokal) einem Kraftfahrer anvertraut, kann in der Regel davon ausgegangen werden, daß er stillschweigend darauf verzichtet, von diesem für den Fall eines nur fahrlässig verursachten Unfalls, bei dem er verletzt wird, Schadensersatz zu verlangen.
Weitere Begriffe : Konkursverwalter | Selbstkontrahieren | Akkreszenz |
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