BietergemeinschaftMehrere Personen, die ge-, meinschaftlich im Termin zur Zwangsversteigerung ein Gebot abgeben, bilden eine B. Das BeteiligungsVerhältnis der einzelnen (z. B. je */3) muss angegeben werden; für die Erfüllung des Gebots haften alle als Gesamtschuldner.
Weitere Begriffe : Rechtsanwaltsgebühren | Technische Normen | Ad-hoc-Publizität |
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