Billigung von Straftaten

Straftat, die begeht, wer bestimmte schwere Straftaten (u.a. Mord, Völkermord), nachdem sie begangen oder versucht worden sind, in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften billigt.

(§ 140 StGB) Belohnung und Billigung von Straftaten.




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