Binnenschifffahrtssachen

sind bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus der Benutzung von Binnengewässern (mit Ausnahme des Rheins, Rheinschifffahrtsgerichte), durch Schifffahrt und Flößerei, insbes. aus von Schiffen verursachten Schäden; ferner Strafsachen wegen Verstoßes gegen strom- und schiffahrtspolizeiliche Vorschriften. Zuständig sind die Schifffahrtsgerichte.




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