Strafsache

ist die eine Strafe als Folge eines Verhaltens zum Ziel habende Angelegenheit. Lit.: Meyer-Goßner, L./Appl, E., Die Urteile in Strafsachen, 27. A. 2002; Ernemann, A. u.a., Die Station in Strafsachen, 7. A. 2005




Vorheriger Fachbegriff: Strafrichter | Nächster Fachbegriff: Strafschärfungsgründe


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen