Blinklicht Geschlossener Verband, Sonderrechte. Blaues Blinklicht begründet Sonderrechte, wenn es zusammen mit dem Martinshorn benutzt wird, und dient der Warnung an Unfallstellen oder bei der Begleitung von Fahrzeugen, wenn es allein verwendet wird.
Weitere Begriffe : Justitiar | Überbrückungsbeihilfe | Teilschweigen |
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