Blinker Blinken. Blinkleuchten dienen der Anzeige einer beabsichtigten Änderung der Fahrtrichtung. Blinker sind entweder an beiden Längsseiten mit orangefarbenem Licht oder an der Vorderseite rechts und links mit weißem oder orangefarbenem Licht und an der Rückseite rechts und links mit rotem oder orangefarbenem Licht ausgestattet. Sie müssen angebracht sein an allen Kraftfahrzeugen außer an Krafträdern, offenen Elektrokarren, offenen Krankenfahrstühlen, Anhängern bis zu 750 kg zulässigem Gesamtgewicht und zulassungsfreien Anhängern, und müssen auch zur Anzeige der Fahrtrichtungsänderung benutzt werden.
Weitere Begriffe : Handlungsort | Sport und Spiel auf Straßen | UN-Kaufrechtsübereinkommen |
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