Blutbanndie mittelalterliche Gerichtshoheit für Todesstrafen und verstümmelnde Leibesstrafen (-"»Peinlich), die im altdeutschen Recht durch die B.leihe vom König auf die Lehnsherrn übertragen wurde; später wurde die Verleihung des B.s entbehrlich. Bann.
Weitere Begriffe : Eckvergütung | ICAO | Sicherheitsüberprüfung |
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