Blutrache im Altertum und z. T. heute noch anzutreffende Form der Sühne für Unrecht, insbes. Tötungsverbrechen, das durch die Sippe oder den Stamm des Opfers an dem Täter ohne Einschaltung staatlicher Organe unmittelbar gerächt wird. B. verwickelt Familien und Stämme oft durch Generationen in blutige Fehden. In Deutschland erst um die Mitte des 16. Jahrhunderts erloschen. Vielfach bildeten sich bestimmte Rechtsregeln, nach denen B. ausgetragen wurde bzw. abgewendet werden konnte.
Weitere Begriffe : Äquivalenzinteresse | immanente Grundrechtsschranke | bundesfreundliches Verhalten |
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