Blutrache

im Altertum und z. T. heute noch anzutreffende Form der Sühne für Unrecht, insbes. Tötungsverbrechen, das durch die Sippe oder den Stamm des Opfers an dem Täter ohne Einschaltung staatlicher Organe unmittelbar gerächt wird. B. verwickelt Familien und Stämme oft durch Generationen in blutige Fehden. In Deutschland erst um die Mitte des 16. Jahrhunderts erloschen. Vielfach bildeten sich bestimmte Rechtsregeln, nach denen B. ausgetragen wurde bzw. abgewendet werden konnte.

ist im älteren Recht die (erlaubte) eigenmächtige Vergeltung einer Verletzung durch eine neue Verletzung (Selbsthilfe), die schon früh durch das sich erweiternde Gewaltmonopol des entstehenden Staats zurückgedrängt wird (1495 ewiger Landfriede). Fehde Lit.: Köbler, G., Zielwörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005




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