Bonusheft

Im Sozialrecht :

Im Bonusheft wird nachgewiesen, dass ein gesetzlich Krankenversicherter in den vorausgegangenen Kalenderjahren mindestens einmal jährlich bei einer zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung war. Dieser Nachweis hat zur Folge, dass er einen geringeren Eigenanteil bei Versorgung mit Zahnersatz zahlen muss (§ 55 Abs. 1 SGB V).




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