Boxveranstaltungensportlichen Charakters bedürfen keiner Genehmigung. Dagegen sind gewerbliche Schaukämpfe (Box-, Ring-, Catcherkämpfe u. ä.) Schaustellungen von Personen im Sinne des Gewerberechts; s. a. Jugendschutz.
Weitere Begriffe : echte Urkunde | Abbruch der Schwangerschaft | Durchgangsarzt |
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