BrandbettelBettelgenehmigung ("Brandbrief") für durch Brand Geschädigte. Der B. ist z. B. Anfang des 17. Jh.s in Süddeutschland bezeugt. Seitdem die Feuerversicherungen üblich sind, ist der B. gegenstandslos.
Weitere Begriffe : Einwendung | Beladen eines Fahrzeugs | Inzucht |
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