Brevi manu traditio (lat. = Übergabe kurzerhand), Ersetzung der zur Eigentumsübertragung erforderlichen Übergabe allein durch Einigung über den Eigentumsübergang, wenn Erwerber die Sache bereits besitzt, § 929 BGB.
Weitere Begriffe : Besenreine Rückgabe | Schlusserbe | Salisches Gesetz |
MMnews
|