Bundesbodenschutzgesetz

ist das den Bodenschutz betreffende Bundesgesetz. Lit.: Bickel, C., Bundesbodenschutzgesetz, 4. A. 2004; Versteyl/Sondermann, Bundesbodenschutzgesetz, 2. A. 2005

, Abk. BBodSchG: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten vom 17. 3. 1998 (BGBl. I S.502), in Kraft getreten am 1.3. 1999 (mit späteren Änderungen, BGBl. III/FNA 2129-32). Zweck des Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wieder herzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden zu sanieren und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu beseitigen und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Ergänzt wird das Gesetz durch die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBod SchV) vom 12.7. 1999 (BGBl. I S. 1554). Bodenschutzrecht




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