Bundesamt für Güterverkehrin Köln ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des für Verkehr zuständigen Bundesministeriums. Es nimmt die Verwaltungsaufgaben des Bundes im Bereich des Güterkraftverkehrs wahr (§§ 10 - 17 GüKG). Es ist in Einzelfällen auch für andere Verkehrsbereiche zuständig, z. B. gem. §§ 21, 63 LuftVG für die Hinterlegung von Beförderungstarifen der Luftfahrtunternehmen. S. a. Werkverkehr.
Weitere Begriffe : Schuman-Plan | Rektaklausel | Normenkontrolle, konkrete |
MMnews
|