Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung(offiziell: Bundesanstalt für Arbeit, B. f. A.), Träger der Arbeitsvermittlung, Berufsberatung Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenhilfe. Sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechts und gliedert sich in Hauptstelle, Landesarbeitsämter und Arbeitsämter. Sitz ist Nürnberg. Organe: Verwaltungsausschüsse der Arbeitsämter und Landesarbeitsämter, Vorstand der B. f. A. und Verwaltungsrat der B. f. A. Der Verwaltungsrat beschliess die Satzung. Aufsicht führt der Bundesarbeitsminister. Gesetzliche Grundlagen im ArbeitsförderungsG.
Weitere Begriffe : Bargeldverkehr | Eisenbahn-Sicherheitsverordnung | Touristenvisum |
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