Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit SicherheitsaufgabenDie B. wurde mit G v. 28. 8. 2006 (BGBl. I 2039) als bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des BMI errichtet. Ihr Zweck ist Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen Sprech- und Datenfunksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (z. B. Polizeifunk).
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