Bundesanzeiger
BAnz., Veröffentlichungsblatt der Bundesregierung, in dem amtliche und private Bekanntmachungen erfolgen (ausser Gesetzen und Rechtsverordnungen).
ist das amtliche Verkündungsblatt des Bundes für Satzungen, Verträge, Verwaltungsvorschriften und andere Bekanntmachungen. Lit.: Bundesanzeiger Gesamtverzeichnis (Elektronische Ressource) 1996
ist ein vom Bundesjustizministerium herausgegebenes Bekanntmachungsblatt. Es besteht aus der Stammausgabe und Beilagen wie der Zentralhandelsregister-Beilage und der Beilage Jahresabschlüsse und Hinterlegungsbekanntmachungen. Enthalten sind amtliche Bekanntmachungen, insbes. von Verwaltungsvorschriften der Bundesministerien, und nichtamtliche Mitteilungen. Diese umfassen vor allem gerichtliche Entscheidungen und private Verlautbarungen, deren Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist. Der B. ist im Internet unter www.ebundesanzeiger.de abrufbar.
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