Bundesanwaltschaft

Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof (die Behörde heißt förmlich „Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof") sowie als Vertreter des öffentlichen Interesses beim Bundesverwaltungsgericht (Oberbundesanwalt) sowie beim Bundesdisziplinargericht und bei den Disziplinarsenaten des Bundesverwaltungsgerichts (Bundesdisziplinaran walt).

der Staatsanwaltschaft des Bundes beim Bundesgerichtshof. - In der Schweiz Staatsanwalt in Bundesstrafsachen.

(§ 142 GVG) ist die Staatsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof sowie der Vertreter des öffentlichen Interesses bei dem Bundesverwaltungsgericht.

Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof, die sich aus dem Generalbundesanwalt und Bundesanwälten zusammensetzt. Die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft ergibt sich aus § 142 a GVG und erfasst insbesondere die Strafsachen, für die das OLG gemäß § 120 GVG erstinstanzlich zuständig ist. Sie ist ferner mit Verfahren befasst, wenn der BGH als Revisionsgericht oder aufgrund von Vorlagebeschlüssen der OLG zu entscheiden hat.
www.generalbundesanwalt.de

Eine solche besteht beim Bundesgerichtshof unter Leitung des Generalbundesanwalts als selbständiges Organ der Staatsanwaltschaft, ferner beim Bundesverwaltungsgericht (Oberbundesanwalt, §§ 35-37 VwGO, und Bundesdisziplinaranwalt, §§ 37-39 BDO) zur Vertretung des öffentlichen Interesses.




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