Bundesmantelvertrag
Vereinbarung, die die Organisation der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung regelt. Nach
den §§ 82, 87 SGB V werden Vertragswerke zwischen den Krankenkassen und ihren Spitzenverbänden auf der einen Seite und den kassenärztlichen Vereinigungen bzw. Bundesvereinigungen auf der anderen Seite abgeschlossen. Darin werden Regelungen über die Vergütungen der ärztlichen Leistung und die Abrechnung einschließlich der Kontrolle der Leistungserbringung getroffen. Die Krankenkassen erbringen die Gesamtvergütung und die Vertragsparteien einigen sich dann über den Verteilungsmaßstab an die der kassenärztlichen Versorgung angeschlossenen sog. Vertragsärzte.
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