Bundesrechnungshof Rechnungsprüfungsbehörde des Bundes; seine Mitglieder haben richterliche Unabhängigkeit. Der B. überwacht das Haushaltsgebaren der Bundesbehörden und der Landesverwaltungen, soweit sie Bundesmittel bewirtschaften (Bundesauftragsverwaltung); a. Rechnungshof.
Weitere Begriffe : Maßgeblichkeitsgrundsatz | Gleichheitsgrundsatz | Verwaltungsakt mit Dauerwirkung |
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