Bundesrecht bricht Landesrecht eine den Vorrang des Bundesrechts feststellende Bestimmung des Art. 31 GG. Bundesrecht geht danach immer vor, wenn im Landesrecht die gleiche Rechtsmaterie geregelt ist. Landesrecht.
Weitere Begriffe : Informationspflicht | Verfügung letztwillige | Acht Tage |
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